Die Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Archiven und Bibliotheken der verfassten evangelischen (Landes-) Kirchen, der Diakonie, der Missionswerke sowie evangelischer Bildungseinrichtungen. Sie dient der gegenseitigen Unterstützung und dem Austausch über Fachfragen. Auch die gemeinsame Interessenvertretung und die Durchführung von Veranstaltungen gehören zu ihren Aufgaben.
Die evangelischen Archive und Bibliotheken überliefern kirchliches und diakonisches Handeln und Wissen und stellen vielfältige Informationen bereit. Sie verstehen sich als öffentliche, für alle frei zugängliche Einrichtungen.
An der Spitze der Arbeitsgemeinschaft steht die/der Vorsitzende. Sie/Er führt zusammen mit dem Vorstand die laufenden Geschäfte und ist für die Finanzen verwantwortlich. Er/Sie wird von der Vollversammlung gewählt. Die Vollversammlung beschließt außerdem über die Organisation und die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft. Die Mitgliedseinrichtungen der Arbeitsgemeinschaft sind getrennt nach Bibliotheken und Archiven in zwei Fachverbänden zusammengefasst. Die Verbände leisten die eigentliche Facharbeit.
Dem Verband kirchlicher Archive (VkA) gehören gegenwärtig über 60 Archive an. Die meisten davon gehören zu den 20 Landeskirchen, die in der EKD zusammengeschlossen sind. Daneben sind zahlreiche Archive aus der Diakonie und der Mission sowie von evangelischen Hochschulen und Bildungseinrichtungen Mitglied im Verband.

Bei den etwa 100 Mitgliedseinrichtungen des Verbands kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken (VkwB) handelt es sich um Bibliotheken der Landeskirchen, der evangelischen Hochschulen, religionspädagogischer Institute und weiterer evangelischer Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie der Missionswerke.
Die Verbandsleitungen treffen sich regelmäßig, diskutieren aktuelle Herausforderungen und formulieren Handlungsempfehlungen. Die beiden Verbände der Arbeitsgemeinschaft organisieren Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen, publizieren Empfehlungen und Grundsatztexte. Außerdem halten die Verbände Kontakt zu den staatlichen Archiven und Bibliotheken und vertreten ihre Mitglieder im Fachdiskurs und in der Öffentlichkeit.
Den beiden Fachverbänden steht die Gruppe der juristischen Dezernenten bzw. Referenten zur Seite. Sie sind in den Kirchenverwaltungen für das Archiv- und Bibliothekswesen zuständig und beraten die Verbände in Rechts- und Finanzfragen.
In der Satzung sind Struktur und Aufgaben der AABevK festgeschrieben